PRAXISERPROBT und BEWÄHRT
AUSZUG UNTERNEHMENSCOCKPITS / DASHBOARDS KUNDENLÖSUNGEN
Die Unternehmensdaten werden direkt aus dem Onlinebanking ausgespielt und in das Cockpit importiert. Im Vergleich zu jeder Buchhaltung ist der Kunde tagaktuell und muss nicht Wochen oder  Quartale warten bis er von seiner Buch-haltung eine Rückmeldung erhält. Weiters sind reine Saldenlisten nur schwer interpretierbar und Entwicklungen können nicht aufgezeigt werden.
UNTERNEHMENSDATEN AUF KNOPFDRUCK AKTUALISIERT
DATENPFLEGE
Bei der Datenerhebung werden die zugrundeliegenden Verträge eingeholt (Mietverträge, Telekommunikationsverträge, Kreditverträge, Versicherungen (u.A. Haftpflicht-, Betriebsunterbrechungs-, Fuhrparkversicherungen), Dienstverträge der Mitarbeiter, IT-EDV Dienstleistungsverträge, Verträge mit den Hauptlieferanten, Protokolle (AUVA, Arbeitsinspektorat, Dienst-nehmerunterweisungen) usw..

Zumeist zeigen sich alleine durch diese Sichtung und Archivierung Kosteneinsparungspotentiale, da in vielen Fällen die Verträge in die Jahre gekommen sind und der Markt bessere Leistungen zu geringeren Kosten offeriert.

Wir bieten die optionale Implementierung einer Intranetlösung, welche dem Kunden das jederzeitige direkte Finden der gewünschten Dokumente ermöglicht. Die Daten bleiben im internen Netzwerk des Kunden und können einfach mit einer Erweiterung der Backuproutine mitgesichert werden. Im Vergleich zu Cloud-Diensten wie Dropbox, iCloud, Skydrive oder OneDrive können rechtliche Fragen hinsichtlich DSVGO und Nutzungsbedinungen vermieden werden.

Die Einbindung neuer Dokumente kann nach einer kurzen Einschulung von jedem Mitarbeiter selbständig durchgeführt werden.
DOKUMENTENMANAGEMENT ALS INTRANET-LÖSUNG
ZEIT, GELD UND NERVEN SPAREN
Mitarbeiter repräsentieren in vielen Branchen die größte Kostenposition des Betriebes. Die Ressource Zeit entspricht somit Geld. Untersuchungen haben gezeigt, dass Mitarbeiter täglich bis zu 2 Stunden mit Suchen von Dokumenten verbringen. Je rascher und komfortabler Dokumente abgerufen werden können, desto höher wird die Effizienz des Faktors Arbeitszeit und der Workflow der Unternehmung profitiert zusätzlich.

Ein weiterer Vorteil einer Intranetlösung liegt im Vermeiden von "Wildwuchs" am Fileserver. Verzeichnisse werden zumeist willkürlich erstellt, jeder Mitarbeiter speichert seine Dokumente in einer eigenen Struktur und Version ab.  Somit kann schwer nachvollzogen werden, wer die letztgültige Version erstellt hat bzw. wo diese aufzufinden ist. Oft liegt das selbe Dokument x-mal bei verschiedenen Kollegen in unterschiedlichen Versionen. Im operativen Betrieb besteht die Gefahr, dass alte Versionen plötzlich wieder Verwendung finden, was im Falle von Preislisten, AGBs, Kundeninformationen etc. unangenehme Folgen haben kann. 

Unsere Intranetlösung unterbindet dies! Anhand der Berechtigungen kann nur eine Gruppe das Quellfile editieren und dieses dann zB. als PDF dem Standard-User wieder zur Verfügung stellen. Nachdem das Intranet über Hyperlinks aufgebaut ist wird somit garantiert, dass der Standard-User IMMER das letztgültige Dokument verwendet.

Die Dateiablagestruktur im Hintergrund erreicht der Standard-User nicht, da er alle Dokumente über das Intranet aufruft. Die nachhaltige Ordnung am Fileserver wird somit sichergestellt.
NACHHALTIGE ORDNUNG IM SYSTEM
SUCHZEITEN REDUZIEREN | ABLAGEWILDWUCHS UNTERBINDEN

Plinius Analytics eU

eingetragene Unternehmensberatung

 

Armbrustergasse 13/1

AT-1190 Wien

 

Unternehmensgegenstand

Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation

 

Handelsgericht Wien FN 384940p

Mitglied der Wirtschaftskammer Wien
Fachgruppe Unternehmensberatung und Informationstechnologie

 

get in touch with us

cell: +43 676 496 7 496

email: post (at) pliniusanalytics.com

Wir freuen uns über die Gelegenheit eines unverbindlichen Erstgespräches in Rahmen dessen wir Ihnen die Möglichkeiten und Funktionalität unserer Lösungen demonstrieren können.
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Der Aufbau unserer Lösungen ist so gestaltet, dass am Ende eines Projektes die Daten und Dokumente selbständig vom Kunden eingepflegt werden können und das System somit aktuell gehalten wird. Dabei verwenden wir ausschließlich bereits im Unternehmen vorhandene und beim Benutzer bekannte Software (MS-Excel), Adobe Reader sowie aktuelle Browser (Edge, Chrome, Firefox). Softwarezusatzkosten und Schulungsaufwände werden dadurch vermieden. 

SOFORT EDITIERBAR
Grün = uneingeschränkter Zugriff   |   Gelb = Eingeschränkter Zugriff (User braucht EDIT-Rechte)
Im gegebenen Beispiel kann jeder User das PDF aufrufen (grün) und einsehen, aber nur User mit Editierrechten das Quellfile aus Word bzw. den Ordner, wo das Quellfile abgelegt ist.

Eine Änderung bedarf 3er Schritte:
Schritt 1: Click auf Word (Dok öffnet)
Schritt 2: Editieren und Speicher
Schritt 3: Speichern als PDF auf Public

FERTIG

Vorteile unseres Systemaufbaus ...
-) Leichtes Auffinden des gesuchten Doks
-) Beschreibung des Inhalts nebenstehend
-) Immer letztgültige Version
-) kein Wildwuchs am Server
-) einfaches Einrichten / kein Adminaufwand

Ziel ist die übersichtliche Darstellung der für das Unternehmen relevanten Key Performance Indikatoren (KPIs)
Zahlen werden übersichtlich nach Bereichen visualisiert und ermöglichen einen aktuellen Snap-Shot, wo das Unternehmen gerade steht. Über eine eigene Menüführung "surft" man durch die Zahlen. Vorab GuV, Grobbilanz, Cash Flow Darstellung, Liquiditätsforecast, Budget-Ampel-Logik sind nur einige Elemente. Als Resultat kann ein Wochen-, Monats- oder Quartalsreporting auf Knopfdruck erzeugt werden.

Unser Fokus liegt auf nachstehenden 3 Geschäftsfeldern:

IHR UNTERNEHMEN IN BILDERN
COCKPITBAU
Wir erheben, analysieren und visualisieren Ihre Unternehmensdaten und fassen diese in einem übersichtlichen graphisch aufbereiteten Unternehmenscockpit zusammen.

PROCESS ENGINEERING
ABLAUFOPTIMIERUNG
Unternehmensinterne Prozesse werden erhoben, visualisiert und auf Ihre Effizienz geprüft. Nach vorgegebenen Kriterien (Kosten, Effektivität, Ressourcenschonend) erfolgt eine Optimierung und eventuelle Reorganisation

IHR KNOW-HOW DOKUMENTIEREN
DOKUMENTATION IM EIGENEN INTRANET
Das Verfügbarmachen von Vorlagen, Ablaufbeschreibungen, Dokumentationen und Verträgen in einem personalisierten Intranet garantiert eine Steigerung der Produktivität und Zufriedenheit im Unternehmen

Wir kommen aus der operativen Führung von Ordinationen und kennen ihre täglichen Herausforderungen !
PROFESSIONELLE START-UP BERATUNG UND/ODER OPTIMIEREN IHRER ORDINATION
WER WIR SIND?
Team Plinius Analytics nach Tätigkeiten
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INHALTE

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DATENSCHUTZ

Stand August 2019

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Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich hierfür die Datenschutzbehörde zuständig (*dsb.gv.at*)

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Quellenangabe Bilder
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lizenzfreie Stockvektornummer: 580823305




WICHTIGE INFORMATIONEN ZU DIESER WEBSEITE
HAFTUNGSAUSSCHLUSS, INHALTE, URHEBERRECHT, DATENSCHUTZ, BILDERQUELLEN
© Plinius Analytics 2021
Richard Grossauer
Felix Liebmann
Ariola Behaj BSc
Ronald Lintner
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGBs) von PLINIUS ANALYTICS
Stand 03.02.2019
1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem
Auftraggeber und der Plinius Analytics eU. mit Sitz in der Armbrustergasse 13/1 in 1190 Wien (in Folge auch Auftragnehmer genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung
2.1 Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
2.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.
2.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch der Auftragnehmer anbietet.

3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeits-erklärung
3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
3.2 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.
3.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.
3.4 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers von dieser informiert werden.

4. Sicherung der Unabhängigkeit
4.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
4.2 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter des Auftragnehmers zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

5. Berichterstattung / Berichtspflicht
5.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.
5.2 Einen etwaigen Schlussbericht erhält der Auftraggeber auf Anfrage in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages. 
5.3 Der Auftragnehmer ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

6. Schutz des geistigen Eigentums
6.1 Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Präsentationen, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Datenträger etc.) verbleiben beim Auftragnehmer.
Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers zu vervielfältigen und/oder in irgendeiner Art und Weise zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers  – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes oder für Urheber- und Kennzeichenrechte – gegenüber Dritten.
6.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses, zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz und Ersatz daraus resultierender Kosten (Gerichts- Rechtsanwaltskosten).

7. Gewährleistung
7.1 Der Auftragnehmer ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber davon unverzüglich schriftlich in Kenntnis setzen. 
7.2 Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, oder für den Auftragnehmer mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.
7.3 Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten des Auftragnehmers ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen.
7.4 Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

8. Haftung / Schadenersatz
8.1 Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen. 
8.2 Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden. 
8.3 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Auftragswert exklusive Steuern begrenzt.
8.4 Sofern der Auftragnehmer das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
9. Geheimhaltung / Datenschutz
9.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.
9.2 Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer , über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
9.3 Der Auftragnehmer ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
9.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
9.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass dafür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

10. Honorar
10.1 Alle Preise und Stundensätze verstehen sich exkl. 20% Umsatzsteuer. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sofern es keine andere schriftliche Vereinbarung dazu gibt, eine Anfahrts- und Wegpauschale für wahrgenommene Termine innerhalb Wiens pauschal €50,- exkl. USt zusätzlich in Rechnung zu stellen.
10.2 Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält der Auftragnehmer ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer sofort fällig.
10.2 Der Auftragnehmer wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.
10.3 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung des Auftragnehmers vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.
10.4 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer, so behält der Auftragnehmer den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart. 
10.5 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

11. Elektronische Rechnungslegung
11.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln und diese unverschlüsselt zu übermittlen. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer ausdrücklich einverstanden.

12. Dauer des Vertrages
12.1 Der Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts.
12.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,
- wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder 
- wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät.
- wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren des Auftragnehmers weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Auftragnehmers eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.

13. Schlussbestimmungen
13.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
13.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
13.3 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist im Regelfall Wien, soweit vereinbart, der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftraggebers oder der im Vertrag fixierte Ort. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmers zuständig. 

Mediationsklausel:
Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.
Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht.
Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für eine(n) beigezogene(n) RechtsberaterIn, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.
© Plinius Analytics 2021
Wir sind ein auf Arztpraxen/Ordinationen spezialisierter Unternehmensberater mit >5 jähriger operativer Erfahrung in Ordinations-betrieben. Unsere Know-How kommt aus dem Tagesgeschäft der Ordinationen und ist daher Praxiserprobt. 
Unsere Expertise liegt in der Erhebung, Auswertung und Visualierung von Unternehmensdaten in Ordinationen. Weiters dokumentieren und optimieren wir ordinationsinterne Abläufe und machen Wissen mittels Intranet auf Knopfdruck überall in der Ordination abrufbar.